Die NIS-2-Richtlinie sieht bei Nichteinhaltung verschiedene Strafen vor:
Solche Konsequenzen können wesentlichen und wichtigen Stellen auferlegt werden, wenn sie Verstöße begehen, wie etwa die Nichteinhaltung von Sicherheitsanforderungen oder die Unterlassung der Meldung von Vorfällen.
Die Höhe der verhängten Geldbußen ist in den einzelnen Mitgliedstaaten unterschiedlich. Die Richtlinie legt jedoch eine Mindestliste verwaltungsrechtlicher Sanktionen für Verstöße gegen das Risikomanagement und die Meldepflichten im Bereich der Cybersicherheit fest.
Nicht monetäre Strafen gemäß NIS 2 ermächtigen die nationalen Aufsichtsbehörden, Abhilfemaßnahmen wie Compliance-Anordnungen, verbindliche Anweisungen, Anordnungen zur Durchführung von Sicherheitsprüfungen und Anordnungen zur Meldung von Bedrohungen an die Kunden von Unternehmen durchzusetzen.
Im Hinblick auf Verwaltungsstrafen unterscheidet die NIS-2-Richtlinie sorgfältig zwischen wesentlichen und wichtigen Einheiten.
Für wesentliche Einrichtungen müssen die Mitgliedstaaten eine Höchststrafe von mindestens 10.000.000 € oder 2% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für wichtige Unternehmen verlangt NIS 2 von den Mitgliedstaaten eine Geldbuße von höchstens 7.000.000 € oder 1,4% des weltweiten Jahresumsatzes, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Erhalten Sie Mindest-Cybersicherheitsmaßnahmen für die NIS 2-Konformität
Um die Belastung der IT-Abteilungen zu verringern, die ausschließlich mit der Wahrung der Unternehmenssicherheit betraut sind, und um den Begriff der Verantwortung im Bereich Cybersicherheit neu zu definieren, führt NIS 2 neue Bestimmungen ein, um die persönliche Verantwortung des oberen Managements im Falle einer Sicherheitsverletzung durchzusetzen.
Im Rahmen von NIS 2 sind die Behörden der Mitgliedstaaten befugt, die Verantwortlichen einer Organisation im Anschluss an einen Cybervorfall bei grober Fahrlässigkeit persönlich zur Verantwortung zu ziehen.
Diese Maßnahmen umfassen:
Diese Initiativen zielen darauf ab, die Verantwortung der Topmanager zu stärken und Nachlässigkeit im Umgang mit Cyberrisiken zu verhindern.
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